Hallo DJV? Jemand zu Hause?
Am Freitag haben wir per E-Mail drei Fragen an Michael Rediske gestellt, den Geschäftsführer des Journalistenverbands Berlin-Brandenburg. Der JVBB hat am vergangenen Mittwoch seinen Journalistenpreis “Der lange Atem” an Andreas Förster von der BELINER ZEITUNG für dessen Stasi-Recherchen verliehen.
Die Fragen lauteten:
- War dem JVBB und der Jury bekannt, dass Förster von 1977 bis 1980 Mitglied im Stasi-Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ war?
- Hat diese Tatsache bei der Entscheidung eine Rolle gespielt, und wenn ja, welche?
- Was sagen Sie zu dem Vorwurf von Hubertus Knabe, “dem Verband fehle offenbar jedes Gespür für die Wirklichkeit und für die Gefühle der in der DDR Verfolgten”?
Auf der Webseite des JVBB heißt es unter anderem:
Wir sind professionell. Wir sind klar und deutlich. Wir sind effektiv. Wir sind kompetent. Wir sind kollegial. Wir sind offen und kommunikativ. Wir sind innovativ. Wir sind transparent. Wir sind unverzichtbar.
Bis heute haben wir von Geschäftsführer Rediske keine Antwort erhalten.
Nachtrag 30. Oktober:
Heute haben wir folgende Antwort erhalten:
Ad 1. Selbstverständlich. Uns ist auch bekannt, dass das Landgericht Berlin im Prozess Förster ./. Knabe es diesem schon 2004
untersagt hat, Andreas Förster als ehemaligen Stasi-Mitarbeiter zu bezeichnen, weil dies “den Eindruck erweckt, er habe
Spitzeldienste geleistet und weil diese Fehlvorstellung in hohem Maße ehrabträglich ist”. Förster war, so heißt es in dem Urteil (27
O 265/04), war in seiner Zeit des verlängerten Grundwehrdienstes beim Wachregiment, das dem MfS unterstand, “ausschließlich für den
Objekt- und Gebäudeschutz zuständig und hatte nie etwas mit der Auskundschaftung oder Ausspähung dritter Personen zu tun.
Anwerbeversuche, nach Beendigung des Armeedienstes als informeller Mitarbeiter für das MfS tätig zu sein, lehnte der Kläger ab.”
Dieser Sachstand ist seit fünf Jahren bekannt. Das Jurymitglied Bascha Mika hat ihn auch in ihrer Laudatio nicht unerwähnt gelassen.
Ad 2. Aus diesen Fakten geht hervor, dass der Wehrdienst von Andreas Förster im Wachregiment “Felix Dzierzynski” für die unabhängige
Jury, die ihre Entscheidung im Übrigen ohne Beteiligung des Journalistenverbandes gefällt hat, keine Rolle spielen musste.
Ad 3. Die Frage erledigt sich, wenn man das erwähnte Urteil des LG Berlin zur Kenntnis nimmt und sich nicht nur auf die
Informationen von Herrn Knabe verlässt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Rediske